ATLAS Regeln
1. Allgemeine Bedingungen
1.1. Die nachfolgenden Regeln sind bindend für die Teilnahme an Veranstaltungen aller
Arten von Wettbewerben und Turnieren, die von
GATLA organisiert werden.
Es gilt nach offiziellen, internationalen Regeln das Prinzip des
Catch & Release. Hierunter
versteht man den schonenden Umgang beim Fang von Fischen, so dass diese möglichst
keinen Schaden nehmen und verletzungsfrei freigelassen werden können.
1.2. Für den Wettbewerb wird die Turnierverordnung (im Folgenden als "Regeln" bezeichnet)
erstellt. Weiterführende Regeln und Ergänzungen, oder Bedingungen zum Verfahren für die
Durchführung des Wettbewerbs werden vor einer jeden Veranstaltung gegebenenfalls
mitgeteilt.
2. Teilnehmer des Wettbewerbes
2.1 Teilnehmer am Wettbewerb kann jeder sein, der sich gemäß den Regeln dazu registriert.
Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Anmeldung dazu, dass er mit den Regeln und
Bestimmungen einverstanden ist und diese einhält.
2.2 Minderjährige dürfen nur am Wettbewerb teilnehmen, wenn sie von einer erwachsenen
Person (gesetzlicher Vertreter) begleitet werden.
2.3 Den Teilnehmern ist es strengstens verboten, sich während des Angelns Hilfe von
anderen Teilnehmer, dem Organisationsteam, Kampfrichtern oder Zuschauern einzuholen.
2.4 Die Teilnehmer und Zuschauer haften persönlich für ihre eigene Sicherheit, der öffentlichen
Ordnung und ihrer Gesundheit während des Wettbewerbs.
2.5 Im Wettbewerb ist es verboten, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu fischen. Die Bestimmung
des Rauschzustandes eines Wettbewerbers wird von den Wettkampfrichtern visuell
vorgenommen. Die Entscheidung, einen Teilnehmer in einem Rauschzustand von der
Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, behält sich die Wettkampfleitung vor.
2.6 Bei den
GATLA-Turnieren wird Foto und Video Material aufgenommen. Jeder Teilnehmer und Zuschauer stimmt mit seiner Anwesenheit zu, dass diese Fotos und das entsprechende Video- Material im Internet, in den Medien und den sozialen Netzwerken veröffentlicht werden darf.
3. Anforderungen an Angelausrüstung und Köder
3.1 Jeder Teilnehmer trägt volle Verantwortung dafür, dass seine Angelausrüstung und die Köder
den von
GATLA vorgegebenen Regularien entsprechen. Für den Fall, dass der Kampfrichter
oder eine andere befugte Person einen Verstoß feststellt, ist der Teilnehmer verpflichtet den
Verstoß umgehend zu korrigieren.
3.2 Gefischt wird mit einer Spinnrute. Die Anzahl der Ruten ist nicht begrenzt, solange diese Regelung nicht durch die GATLA geändert wird. Die Angelausrüstung darf die anderen Teilnehmer beim Wettbewerb nicht behindern.
3.3 Jeder Teilnehmer muss unbedingt für den Fang einen Kescher mit einem Silikon- oder Gumminetz nutzen. Die Länge des Kescherstabes wird in den Bestimmungen festgelegt.
3.4 Der Teilnehmer darf ausschließlich einen Hakenlöser, eine lange Zange oder ähnlich
geeignetes Werkzeug benutzen.
3.5 Es sind ausschließlich Kunstköder erlaubt, die über einen Einzelhaken ohne Widerhaken
verfügen.
3.6 Erlaubt ist die Verwendung aller künstlichen Köder, sowie auch künstlicher Aufsatz auf
einem Einzelhaken ohne Widerhaken.
3.7 Es ist erlaubt, Köder aus Silikon zu verwenden, allerdings ohne Widerhaken, mit oder ohne Bebleit.
3.8 Es ist nicht erlaubt verschiedene Köder miteinander zu kombinieren sowie Montagen zu verwenden (z.B. Carolina, Texas, DropShot und ähnliche).
3.9 Die Arten von Ködern, die für einen bestimmten Wettkampf zugelassen sind, werden
durch die Bedingungen festgelegt.
4. Versorgung der Fische
4.1 Das Prinzip, „
Catch & Release“ bedeutet, die Fische möglichst verletzungsfrei und
schonend zurückzusetzen. Daher wird den Teilnehmer empfohlen, den Fisch vorzugsweise zu
Keschern und noch im Wasser vom Haken zu befreien.
4.2 Es ist verboten, den Fisch in der Hand zu halten, sowie auch durchs Netz vom Kescher.
4.3 Es ist verboten den Kescher mit dem Fisch auf Boden zu legen. Beim Keschern und
Zurücksetzen sollten die Fische und der Rand des Netzes mit Wasser in Kontakt sein.
4.4 Es ist verboten, verletzte Fische zurückzusetzen, wenn sie aus irgendwelchen Gründen zu lange aus dem Wasser sind (z.B. verschnürt), verletzt sind, blutend, am Körper gehakt sind oder auf dem Boden oder Steg gelandet sind.
4.5 Es ist verboten den Fisch im Kescher hochzuwerfen um den Haken zu lösen.
5. Auszählung
5.1. Der Fisch zählt als gefangen, wenn er im Kescher gelandet wurde und der Haken im Maul
oder im Maulbereich sitzt. Wenn der Haken in der Flosse, im Rücken oder an der Seite sitzt,
wird er als gehakter Fisch gezählt und bringt keine Punkte.
5.2 Der Fisch wird gezählt, wenn er vor dem akustischen Signal „Finish“ die innere Oberfläche des Keschers berührt und gemäß diesen Regeln zurückgesetzt wird. Es ist erlaubt, den Fisch nach dem Signal „Finish“ zurückzusetzen.
5.3 Die Wertung wird von einem Kampfrichter durchgeführt oder der Gegner hat dem Fang
und der Freilassung zugestimmt. Bei Unstimmigkeiten über die Wertung und das Einhalten
der Regeln wird die endgültige Entscheidung vom Hauptschiedsrichter getroffen.
5.4 Unter folgenden Voraussetzungen ist es erlaubt Fische in der Wertung zu berücksichtigen
auch wenn sie verletzt sind oder den Köder zu tief geschluckt haben:
Der Teilnehmer hat dem Kampfrichter oder dem Gegner den Fang des beschädigten Fisches
signalisiert und von diesem die Bestätigung erhalten den Fisch schnell und schmerzfrei zu töten, der
Fisch ist vom Haken zu lösen und waidgerecht zu versorgen. Der Teilnehmer kann nur dann
weiterangeln wenn sichergestellt ist, dass der Fisch tot ist.
5.5 Der Fang wird gezählt wenn der Fisch beim Drill das Ufer, Gras, Böschung usw.
(senkrechte Fläche) berührt hat und wenn der Kescher mit dem Fisch leicht den Boden
berührt hat. Der Kescher mit dem Fisch darf nicht auf den Boden gelegt werden.
5.6 Der Fang wird gezählt, wenn der Fisch richtig im Kescher aufgenommen worden ist, allerdings der Fisch im Kescher verschnürt worden ist aber wieder im Kescher aufgenommen wird.
5.7 Der Fang wird gezählt wenn der Fisch aus dem Kescher aus irgendeinem Grund im
Wasser landet und dann erneut im Kescher aufgenommen wird.
5.8 Der Fang wird nicht gezählt wenn der Fisch beim Drill auf dem Ufer landet oder aus dem
Kescher auf den Boden oder Steg fällt.
5.9 Fische werden nicht gezählt wenn sich Köder von zwei oder mehr Teilnehmern im Maul
oder im Kopfbereich des Fisches befinden.
5.10 Bei Verstoß von Pkt.
4.2, 4.3, 4.4 und
4.5 wird der Fang nicht gezählt.
6. Ergebnisse
6.1 Die Auswertung der Endergebnisse des Wettbewerbs erfolgt gemäß den
Regeln.
6.2 Einsprüche von Teilnehmern werden lediglich innerhalb von 15 Minuten nach
Bekanntgabe des Endergebnisses akzeptiert.
6.3 Eine Änderung der Ergebnisse kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr stattfinden.
7. Bildung von Teams.
7.1 Basierend auf den Ergebnissen der
GATLA- Qualifikationsturniere werden Teams gebildet,
um an den internationalen Wettbewerben von
ATLAS, PAL, etc… teilzunehmen.
7.2 Die Anzahl der Teilnehmer in einer Mannschaft wird durch die entsprechenden
Wettkampfregeln festgelegt.
7.3 Das Team wird von der
GATLA- Administration aus den zehn besten Teilnehmern
ausgewählt.
7.4 Zur Teilnahme an den verschiedenen internationalen Wettbewerben können bei Bedarf
zwei Teams gebildet werden.
7.5 Falls sich eines der Teammitglieder aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen
Gründen nicht am Wettbewerb beteiligen kann, behält sich die
GATLA- Administration vor,
den Teilnehmer nach eigenem Bedarf zu ersetzen. Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühren
ist nicht möglich.
8. Zuwiderhandlungen
8.1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Organisationsteams und des
Kampfrichters Folge zu leisten.
8.2 Der Teilnehmer erhält eine Verwarnung, wenn er einen anderen Teilnehmer behindert oder
stört, insbesondere:
- wenn er seine Köder über die Schnur des anderen Teilnehmers wirft,
- wenn er in einen anderen Sektor wirft und dort angelt,
- wenn ein Verstoß gegen die Bestimmungen pp.
2.3, 3.1 dieser Regeln eintrifft.
8.3 Der Teilnehmer erhält Punkte- Abzug für:
- die zweite Verwarnung,
- erstmaligen Ungehorsam gegen eine Entscheidung der Jury oder des Kampfrichters,
- fischen über die zulässige Runden- Zeit hinaus.
8.4 Der Teilnehmern wird sofort vom Wettbewerb disqualifiziert bei:
- Verwendung von Haken, die gemäß dieser Regularien verboten sind,
- zweifachem Ungehorsam gegenüber der Entscheidung der Jury oder des Kampfrichters,
- zweifachem Verstoß gegen pp.
4.2., 4.3., 4.4 und
4.5 dieser Regularien,
- respektlosem oder beleidigendem Verhalten gegenüber Richtern, Jury oder anderen
Teilnehmern
- Teilnehmer die den Wettbewerb vor der Siegerehrung, ohne einen wichtigen Grund und
ohne sich beim Organisationsteam abzumelden, verlassen, werden disqualifiziert und
erhalten keine Preise, unabhängig vom erworbenen Platz.
- bei Verstoß gegen pp.
2.5. dieser Regeln,
- für absichtliche Schäden an Eigentum, oder Ausrüstung der Turnierteilnehmer, des Organisationsteams, oder des Betreibers.
8.5 Nach Entscheidung des Organisationsteams / Administration der
GATLA wird der
Teilnehmer nicht zu weiteren Veranstaltungen zugelassen, wenn:
- er eine zweite Disqualifikation erhalten hat,
- grobe und / oder absichtliche Verstöße gegen diese Regeln vorliegen,
- Verstöße gegen die Ideen und Prinzipien des „
Catch & Release“ stattfanden,
- andere Teilnehmer zu Konflikten angestiftet wurden,
- Informationen verbreitet wurden, welche die Ehre und Würde von Teilnehmern,
Kampfrichtern und Veranstaltern des Wettbewerbs diskreditieren.
Diese Regeln treten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft.
Die GATLA- Administration verpflichtet sich, alle Änderungen in den Regeln in
öffentlichen Quellen zu melden.